Mittwoch, 17. August 2016

Integration von Asylanten bei der SPORTUNION OBERSCHÜTZEN

Sehr gut läuft die Integration von Flüchtlingen in den Spielbetrieb des UFC Oberschützen.
Zur Zeit nehmen 6 – 8 Asylanten beim Training teil.
Am Samstag (6.8.) wurden sie mit Trainingsutensilien ausgestattet, die sie mit großer Freude entgegennahmen.
Auch die Sprachbarriere wird ausgemerzt, da sie intensiv Deutsch lernen, und einige schon recht gut darin sind. (Wobei Rekan meinte, dass wir ein anderes Deutsch sprechen. „Du sprichst andere Sprache wie ich“) Da müssen wir Ihnen noch den Dialekt beibringen.

Die Burschen sind:

Shapoor MALIK ZADA (Afghanistan)
Soran MOLA (Irak)
Rekan MOHAMMAD (Irak)
Achraf WARIDI (Marokko)
Faridahmad HAYDIRI (Afghanistan)
El Baraka BOUZEKRI (Marokko)
Muhammad Abdullah MUSE (Somalia)

Der Verein „Miteinander in Oberschützen“ engagiert sich sehr für das Wohl der Flüchtlinge.
Mastermind ist hier Prof. Ingrid Taucher die sehr um Ihre Schützlinge bemüht ist.
Und die Sportunion ist froh, dass man einen Beitrag zur gelungenen Integration leisten kann.

Herzlich Willkommen und alles Gute in Österreich!

Beitrag von Werner Alfred Stecker auf MeinBezirk.at >>

Dienstag, 16. August 2016

Abschiebung traumatisierter Kinder und ihrer Mutter nach Bulgarien einstweilen gestoppt


Aufschiebende Wirkung zuerkannt!
Ein Zwischenerfolg unserer Rechtsvertretung:
Abschiebung traumatisierter Kinder und ihrer Mutter nach Bulgarien einstweilen gestoppt

Asyl in Not, 16.8.2016

Wir berichteten am 1. August 2016 über das Schicksal einer kurdischen Familie aus Syrien (Mutter und vier Kinder), die nach Bulgarien deportiert werden soll. Die Kinder waren in Bulgarien, von der Mutter getrennt, in einem Gefängnis für Erwachsene untergebracht und erst Tage später, völlig verstört, dehydriert und von Krätzmilben geplagt, freigelassen worden. Sie sind, mehreren Befunden zufolge, schwer traumatisiert.

Hier in Österreich wird die Familie vom Bruder der Mutter, einem österreichischen Staatsbürger, und anderen asylberechtigten Verwandten betreut. Die Kinder erhalten psychologische Hilfe. Im Burgenland, wo die Familie wohnt, haben sich zahlreiche österreichische UnterstützerInnen zusammen gefunden, um die Familie zu unterstützen. Frau Irmgard Seidler, die der Motor der Kampagne ist, gilt unser besonderer Dank.

Unsere Rechtsberaterin Franziska Perl hat gegen den skandalösen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Beschwerde erhoben und zugleich über Facebook und unseren Verteiler einen dringenden Appell an die Öffentlichkeit gerichtet. Der ORF („Wien heute“) und die Zeitschrift „News“ berichteten.

Unsere Petition wurde bisher von über 3000 Menschen unterzeichnet.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG, Richter Dr. Ruso) unserer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das bedeutet, daß die Familie auf Dauer des Verfahrens nicht abgeschoben werden darf.

Es könne nämlich, so das BVwG, „ohne nähere Prüfung des Sachverhalts nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Abschiebung eine reale Gefahr der Verletzung von Bestimmungen der EMRK bedeuten würde“. (Geschäftszahl: W192 2131678-1/4/ u.a.)

Diese Entscheidung ist ein Zwischenerfolg und läßt keine Prognose für den Ausgang des Verfahrens zu. Es gibt also noch keine Entwarnung; vielmehr rufen wir weiterhin dazu auf, die Petition zu unterzeichnen, aber auch persönliche Schreiben an die zuständigen Stellen (Bundesverwaltungsgericht, Innenminister, Bundeskanzler) zu schicken.

Festgehalten sei, daß natürlich auch diese kurdisch-syrische Familie Anspruch auf gleichen Schutz wie die Familie aus Kobane hat, über die wir in der vorigen Aussendung (11.8.2016) berichteten, nämlich auf Asyl in Österreich.

Wir danken allen, die sich solidarisch erweisen, und werden weiter berichten. Wie schon öfters erwähnt, kommt der Rechtsberatung durch Asyl in Not angesichts der bevorstehenden abermaligen Gesetzesverschärfungen auch in Zukunft besondere Bedeutung zu.

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
16. August 2016

Samstag, 6. August 2016

Pinkafeld: Kritik an Asylunterkünften

Pinkafeld: Kritik an Asylunterkünften
burgenland.orf.at, 6.8.2016
Nicht alle Quartiergeber halten die vom Land vorgegebenen Mindeststandards für private Flüchtlingsunterkünfte ein. SOS Mitmensch hat Anzeige gegen einen Quartiergeber in Pinkafeld erstattet. Das Land beschwichtigt und prüft.

Rainer Klien von SOS Mitmensch fährt schwere Geschütze auf: In einem alten, abgelegenen Haus zwischen Pinkafeld und Riedlingsdorf seien rund 15 Asylwerber illegal untergebracht. Kein Anschluss an die Kanalisation, keine geregelte Müllentsorgung, fehlende Nutzungsberechtigung, Überbelegung, fehlende Koch- und Sitzgelegenheiten. Das sind nur einige, in einer ganze Reihe von Vorwürfen. Diese hat Klien in einer Anzeige gegen den Quartiergeber formuliert.

Pinkafelds Bürgermeister: Situation „katastrophal“
Klien will, dass eine gesetzeskonforme Situation geschaffen oder das Quartier geschlossen wird. Pinkafelds Bürgermeister Kurt Maczek (SPÖ) bezeichnet die Situation wörtlich als „katastrophal“. Er sei zwar noch nicht selbst im Quartier gewesen, aber ein Pinkafelder Stadtrat war vor Ort und habe von sehr schlimmen Zuständen gesprochen.

Land: „Vorwürfe seien übertrieben“
In der, für die Privatquartiere zuständigen, Abteilung des Landes kann man die Aufregung nicht nachvollziehen. Die Vorwürfe von SOS Mitmensch seien übertrieben. Man kenne das Quartier. Es sei zwar in einem unterdurchschnittlichen Zustand, gehöre aber nicht zu den schlimmsten Quartieren im Land.

Quartiergeber weist Vorwürfe zurück
Aufgrund der Vorwürfe habe man mit einer Überprüfung begonnen, die noch nicht abgeschlossen sei. Im Übrigen kontrolliere die Diakonie alle Quartiere regelmäßig. Und der betroffene Quartiergeber weist die Vorwürfe zum baulichen Zustand des Hauses gegenüber dem ORF Burgenland zurück und betont, dass das Quartier mit derzeit 13 Flüchtlingen auch nicht überlegt sei. Er dürfe bis zu 23 unterbringen.

Dienstag, 2. August 2016

Die Geschichte der Familie Mohammad

Irmgard Seidler kennt die von der Abschiebung betroffene Familie Mohammad seit vielen Jahren initiierte die Online-Petition
Syrische Flüchtlings-Mutter mit ihren vier kleinen Kindern vor Abschiebung retten!
und bittet um Ihre Unterstützung!

Hier weitere Infos dazu von Irmgard Seidler:

Das Paradies liegt unter den Füssen der Mutter
Die Geschichte der Familie Mohammad
als PDF >>


Montag, 1. August 2016

Abschiebung traumatisierter Kinder nach Bulgarien stoppen!

Ein Appell von Rechtsberaterin Franziska Perl, Asyl in Not

Liebe Freunde, Familie und Leute, die mich persönlich nicht kennen, aber die diese Nachricht dennoch erreicht.
Ich bitte euch um eure Unterstützung!

Seit zwei Jahren bin ich bei Asyl in Not als Rechtsberaterin tätig. Wir ergreifen Rechtsmittel gegen negative Asylbescheide, übernehmen die Vorbereitung und Vertretung für Einvernahmen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) oder dem Bundesverwaltungsgericht. Dabei stehen wir parteiisch auf der Seite der Flüchtlinge, deren Menschenrechte von Behörden dieses Landes immer wieder gebrochen werden.

So auch im Fall Manal Mohammads und ihrer vier Kinder Delo, Juan, Masoud und Saleh, einer syrisch kurdischen Familie, die im Oktober 2015 nach Österreich gekommen ist. Seit November 2015 vertreten Michael Genner und ich die Familie in ihrem Asylverfahren.

Bevor sie nach Österreich gekommen sind, war die Familie in Bulgarien. Dort wurden Delo, Juan und Masoud, die gerade mal 8, 6 und 4 Jahre alt sind, von der bulgarischen Polizei an der Grenze aufgegriffen und 5 Tage lang inhaftiert. 5 Tage, in denen die Kinder ihre Mutter gerade einmal für 15 Minuten sehen durften. In dieser Zeit sah sich Manal, die gerade eine Kaiserschnitt Geburt hinter sich hatte, gezwungen mehrere Nächte mit ihrem neugeborenen Baby Saleh auf der Straße vor dem bulgarischen Gefängnis zu verbringen. Durch die vergitterten Fenster riefen die Kinder ihrer Mutter zu und weinten. Manal durfte nicht zu ihnen. Die bulgarischen Polizeibeamten ließen sie nicht rein.

Nach 5 Tagen kamen die Kinder frei. Sie waren völlig verschmutzt, dehydriert, hungrig, haben gefroren und bitterlich geweint. Noch dazu bekamen sie im Gefängnis eine Hautkrankheit, die umgangssprachlich als “Krätzmilben” bekannt ist.

Im Gefängnis wurden die Kinder misshandelt. Sie waren gemeinsam mit Erwachsenen inhaftiert. Sie durften dort auch nicht auf die Toilette gehen.
Vor kurzem, als ich die Familie bei ihren Großeltern in Wien besuchte, erzählte mir Delo, der älteste, wie sein Bruder Juan von einem bulgarischen Sicherheitsbeamten mit einem Holzstock auf den Rücken geschlagen wurde. Ich fragte ihn nicht danach, er wollte es mir einfach erzählen, weil er Angst hat nach Bulgarien zurück zu müssen. Die grausamen Bilder scheinen nicht zu verschwinden.

Als die Familie endlich die österreichische Grenze in Nickelsdorf erreichte – im Oktober 2015 waren schließlich die Grenzen nach Österreich noch offen - wurden sie dort von ihrem Onkel Kadar, Bruder der Mutter und österreichischer Staatsbürger, abgeholt. Er brachte sie zu sich nachhause, wo er die Familie erstversorgte.

Im Laufe des Asylverfahrens wurden zahlreiche kinderpsychologische, psychiatrische und psychotherapeutische Gutachten, Befunde und Stellungnahmen vorgelegt. Aus allen geht klar hervor: Die Familie, vor allem die Kinder, sind schwerstens traumatisiert. Sie kämpfen mit Albträumen, Bettnässen und haben große Angst vor Männern in Uniform. Einerseits wegen dem Krieg in Syrien, andererseits aufgrund der Misshandlung durch die bulgarische Polizei. Als ich die Familie im November nach Traiskirchen begleitete, versteckte sich der kleine Masoud hinter uns. Ein netter Polizist wollte mit ihm spielen. Masoud hatte Angst vor ihm.

Alle vier Kinder brauchen Stabilität und Geborgenheit. Das haben sie in Österreich, denn hier wohnen ihr Onkel, der die väterliche Verantwortung übernommen hat, ihre Großeltern und weitere Geschwister der Mutter, die in Österreich alle asylberechtigt sind. Delo und Juan gehen in die Schule und haben dort schon viele Freunde gefunden. Sie sprechen sehr gut Deutsch. Masoud ist im Kindergarten.

In Bulgarien wäre die Mutter völlig auf sich alleine gestellt. Der Aufenthalt des Vaters der Kinder ist unbekannt. Es besteht kein Kontakt. Zudem gibt es gravierende Mängel im bulgarischen Sozialsystem, die allesamt belegbar sind. Eine Million Menschen im europäischen Staat Bulgarien sind nicht krankenversichert, darunter viele „Schutzberechtigte“.

Letzte Woche bekamen wir die Entscheidung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zugestellt, in der steht, dass eine Außerlandesbringung der Familie nach Bulgarien zulässig ist, da die Familie dort ja "schutzberechtigt" ist. Die Intensität des Familienlebens in Österreich wird als nicht ausreichend erachtet. Den Kontakt zur Familie in Österreich können Manal ja via Mail, Telefon und Internet aufrecht erhalten – so die Sicht der ersten Instanz. Dass Manal und ihre Kinder dringend auf die Unterstützung ihrer Großfamilie vor Ort angewiesen sind, bleibt unberücksichtigt. Dass die Kinder schwerstens traumatisiert sind ebenso.
Die Beschwerde wurde diese Woche fristgerecht eingebracht. Nun liegt der Akt beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun eine Entscheidung zu treffen. Wird der Beschwerde nicht innerhalb einer Woche die aufschiebende Wirkung zuerkannt, so bedeutet dies, dass die Familie auch VOR rechtskräftiger Entscheidung des Gerichts nach Bulgarien abgeschoben werden kann. Das darf nicht passieren!

Am Beispiel der Familie zeigt sich, dass eine Überstellung nach Bulgarien unmenschlich und rechtswidrig ist und jeglicher Logik widerspricht. Manal und ihre Kinder sind auf ihre Familie in Österreich angewiesen. Der familiäre Zusammenhalt ist groß. Die Kinder wollen nicht in ein Land zurück, in dem sie misshandelt wurden. Die Kinder würden dort Gefahr laufen re-traumatisiert zu werden. Das bestätigen mehrere ÄrztInnen und PsychologInnen. Eine Außerlandesbringung nach Bulgarien würde gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention verstoßen und wäre somit auch verfassungswidrig.

Wie soll die Mutter vier minderjähriger schwerst traumatisierter Kinder in Bulgarien alleine zurecht kommen? Sie haben dort niemanden. Sie verstehen die Sprache nicht. Sie können sich vom bulgarischen Staat keine Hilfe erwarten.
Die Entscheidung liegt jetzt beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Zeitschrift „news“ berichtete bereits vom Schicksal der Familie. Die Printversion ist seit vorgestern zu erhalten. Die Online Version ist demnächst verfügbar.

Am Samstag war der ORF bei den Großeltern der Kinder zu Besuch. Anbei ein Link zur Sendung Wien heute, in der Manal, ihre Kinder und auch ich zu sehen sind.

Irmgard Seidler, eine gute Freundin der Familie, leitete eine online Petition in die Wege, hier der Link zur Petition >>

Ich bitte euch um eure Unterstützung! Unterzeichnet die Petition, um dem Bundesverwaltungsgericht zu zeigen, wie viele Menschen hinter der Familie stehen! Und um zu zeigen, dass eine Abschiebung der Familie nach Bulgarien, ein Land in dem die Kinder misshandelt wurden, schlichtweg unmenschlich ist! Schutz haben sie dort offensichtlich nicht erhalten!
Ich danke euch!

Franziska Perl, Rechtsberaterin, Asyl in Not
www.asyl-in-not.org